Gaymuensterland's Blog

14. Oktober 2009

Prozeß gegen 21jährige fortgesetzt, die in Berlin versucht haben soll, einen Geländewagen anzuzünden

Gespeichert unter: Polizeistaat — gelderlander @ 18:24

Am Dienstag wurde vor dem Amtsgericht Tiergarten der Prozeß gegen Alexandra R. wegen versuchter Brandstiftung an einem PKW fortgesetzt. Die Antifaschistin war am 18. Mai unter dem Vorwurf festgenommen worden, versucht zu haben, ein Auto anzuzünden. Einen Tag später wurde sie mangels dringenden Tatverdachts wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen.

Die Regenbogenpresse startete eine Hetzkampagne gegen die 21jährige und forderte einen härteren Umgang mit der »Haßbrennerin« (Berliner Kurier). Daraufhin wurde Alexandra am 20. Mai inhaftiert. Seitdem sitzt sie in der Justizvollzugsanstalt Pankow.

Beweise für eine Täterschaft Alexandras gibt es indes nicht. Bereits am ersten Verhandlungstag, dem 29. September, gab Polizeiobermeisterin L., die an der Festnahme von R. beteiligt war, an, daß die Angeklagte nicht bei der angeblichen Tat beobachtet worden war. Kurz bevor sie in der Friedrichshainer Liebigstraße drei brennende Grillanzünder auf dem Reifen eines Geländewagens entdeckten, sei ihrem Kollegen eine dunkel gekleidete Person aufgefallen, die sich in Richtung Frankfurter Tor bewegte. Kurze Zeit später nahmen die Beamten Alexandra in einem Spätverkauf in der Petersburger Straße fest. Ihr Kollege hätte sie an der Kleidung wiedererkannt.

Am Dienstag hatte der zuständige Ermittlungsführer des Staatsschutzes, seinen großen Auftritt vor Gericht. Dieser hatte den Fall nach der Freilassung R.s übernommen. Sofort bestellte er die Beamten, die Alexandra festgenommen hatten, erneut zum Verhör, um »offene Fragen zu klären«. Am Tag darauf ordnete er eine Wohnungsdurchsuchung an, bei der die Beamten neben Grillanzündern Zeitungsartikel und Flyer sicherstellten, die die Tatverdächtige »eindeutig als Linke kennzeichneten«. Daß der Haftbefehl gegen R. zum Zeitpunkt der Durchsuchung bereits ausgestellt war, erwähnt der Staatsschützer nicht. Auch mit der Zeugenvernehmung nahm er es offenbar nicht ganz so genau. So sah er keinen Anlaß, die Aussage des Polizeibeamten, der R.s Gesicht nun plötzlich für den Bruchteil einer Sekunde am Tatort gesehen haben will, durch genaues Nachfragen zu überprüfen. »Wenn bei einer Zeugenvernehmung alle Fragen zur Wiedererkennung, wie Lichtverhältnisse, Entfernung und Bewegungsrichtung ausgelassen werden, kann sich ein Urteil nicht auf so eine Aussage stützen«, erklärte Martina Arndt, eine der Anwältinnen von R., am Mittwoch gegenüber jW. Es gebe keine objektiven Beweismittel gegen ihre Mandantin. Tatsächlich wurden weder an R.s Kleidung Rückstände von Brandbeschleunigern entdeckt, noch fanden sich an den sichergestellten Gegenständen Spuren, die auf eine Täterschaft R.s hinweisen. »Aus meiner Sicht muß dieser Prozeß mit einem Freispruch enden«, so Arndt weiter. Die Verhandlung wird am 23. Oktober fortgesetzt.

Quelle


1 Kommentar »

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    Kommentar von Caberkid — 9. November 2009 @ 07:20 | Antworten


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